Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin ein rechtliches Minenfeld. Österreich zeigt mit der „Sterbeverfügung“ neue Wege auf – auch für Deutsche eine interessante Option.
Die Sterbehilfe ist in Deutschland seit Jahrzehnten ein hoch umstrittenes Thema. Insbesondere das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe, das 2015 in § 217 StGB eingeführt wurde, sorgte für erhebliche Diskussionen. 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot für verfassungswidrig: Jeder Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Karlsruher Richter.
Trotz dieses Grundsatzurteils bleibt die Umsetzung schwierig. Organisationen wie Dignitas oder Lifecircle in der Schweiz bieten unter strengen Auflagen Hilfe beim Suizid an. Diese Angebote sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden: Der assistierte Suizid bei Dignitas etwa kann inklusive Mitgliedschaft, Vorbereitung, Reisekosten und medizinischer Betreuung schnell über 10.000 Euro kosten. Und das alles in einem anderen Land.
In Deutschland hingegen verweigert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterhin die Herausgabe von Pentobarbital – selbst dann, wenn Betroffene zuvor auf gerichtlichem Wege versucht haben, ein solches Medikament zu erstreiten. Das Verwaltungsgericht Köln hat mehrfach entschieden, dass es in solchen Fällen keine Anspruchsgrundlage gibt. Damit bleibt die Situation rechtlich wie praktisch blockiert.
Anders sieht es in Österreich aus. Dort trat 2022 das Sterbeverfügungsgesetz in Kraft. Es erlaubt unheilbar Kranken, ihren Wunsch zu sterben in einer sogenannten „Sterbeverfügung“ festzuhalten. Voraussetzung ist, dass zwei unabhängige Beratungen erfolgen, darunter zwingend ein ärztliches Aufklärungsgespräch. Die Umsetzung erfolgt über Apotheken, die dann ein geeignetes Medikament – meist ebenfalls Pentobarbital – herausgeben.
Allerdings ist auch dieses Modell nicht frei von Hürden: Die Sterbeverfügung ist nur für unheilbar Erkrankte vorgesehen. Eine Option für Gesunde, die dennoch selbstbestimmt sterben möchten, besteht damit weiterhin nicht. Das ist verfassungsrechtlich heikel, denn: Auch in Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Leben.
Immerhin: Die Regelung gilt nicht nur für österreichische Staatsbürger. Auch Deutsche, die in Österreich betreut werden oder dort Aufenthaltsrecht besitzen, können dieses Verfahren in Anspruch nehmen.
Deutschland hingegen tut sich weiterhin schwer mit der gesetzgeberischen Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils. Verschiedene Gesetzesentwürfe sind bislang gescheitert.
Fazit: Die Diskussion über das selbstbestimmte Lebensende bleibt aktuell. Die österreichische Sterbeverfügung ist ein interessanter, aber (noch) nicht allgemeingültiger Ausweg. Wer vorausschauend planen will, sollte seine Patientenverfügung um entsprechende Passagen zur Sterbehilfe ergänzen.
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