Eigentümergemeinschaften bei Yachten – ein wachsender Trend. Anwalt Henning Schwarzkopf zeigt, wie Eigentümer durch klare Verträge und Exit-Regeln Streit und Haftung vermeiden können.
Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf zeigt, wie Miteigentümer beim Yachtkauf rechtliche Fallstricke vermeiden und ihr Investment absichern können.
Hamburg, 20.08.2025 – Eine eigene Yacht ist für viele ein Traum, doch die hohen Anschaffungs- und Unterhaltskosten schrecken ab. Immer mehr Interessenten schließen sich daher zusammen, um eine Yacht gemeinsam zu erwerben. Was nach einer attraktiven Lösung klingt, kann jedoch erhebliche rechtliche Risiken bergen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, spezialisiert auf internationales Vertrags- und Gesellschaftsrecht, warnt: „Ohne klare Vereinbarungen drohen Streitigkeiten über Nutzung, Kosten und Verkaufsmöglichkeiten. Eine unklare Eigentumsstruktur oder fehlende Exit-Strategie kann schnell zu erheblichen Konflikten führen.“
Drei häufige Fehler beim Yacht-Miteigentum:
* Keine schriftliche Vereinbarung – Mündliche Absprachen führen oft zu Streit.
* Falsche Eigentumsstruktur – Eine Bruchteilsgemeinschaft wirkt unkompliziert, birgt aber steuerliche und haftungsrechtliche Nachteile.
* Fehlende Exit-Strategie – Ohne klare Regeln ist der Verkauf eines Anteils schwierig und konfliktträchtig.
Lösung: Rechtliche Absicherung von Anfang an
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die meisten Probleme vermeiden. Entscheidend ist eine maßgeschneiderte Miteigentumsvereinbarung, die die individuellen Bedürfnisse der Eigentümer berücksichtigt.
Darin sollten zentrale Punkte geregelt sein:
* Eigentumsanteile und deren genaue Definition,
* Nutzungszeiten, die fair und verbindlich verteilt werden,
* Kostenaufteilung für Wartung, Versicherung und Liegeplatz,
* klare Ausstiegsklauseln mit Vorkaufsrechten und Bewertungsmethoden.
Zudem ist die Wahl der passenden Eigentumsstruktur entscheidend. Während eine Bruchteilsgemeinschaft nach deutschem Recht einfach zu gründen ist, bietet eine Gesellschaftsform wie die GbR oder GmbH mehr Flexibilität, besseren Haftungsschutz und steuerliche Vorteile.
Gerade bei Yachten, die international genutzt werden, spielen zudem Fragen des Flaggenstaates, der Registrierung und der Besteuerung in verschiedenen Ländern eine große Rolle. „Wer hier vorschnell handelt, riskiert doppelte Steuerbelastungen oder ungeklärte Haftungsfragen“, erklärt Schwarzkopf.
Seine Empfehlung: „Nur mit einer klaren rechtlichen Struktur – von Anfang an – lässt sich der Traum von der Yacht dauerhaft genießen. Eine professionelle Beratung schützt das Investment, reduziert das Risiko von Streitigkeiten und schafft Sicherheit bei internationalen Einsätzen.“
Über Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Henning Schwarzkopf ist Rechtsanwalt in Hamburg und berät Mandanten seit vielen Jahren im Yachtrecht sowie im internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Nach beruflichen Stationen in den USA, Asien und Südeuropa verfügt er über besondere Erfahrung in der Gestaltung grenzüberschreitender Eigentums- und Beteiligungsmodelle.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg
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Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren sowohl in Hamburg als auch in Südfrankreich im Yachtrecht tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Yachten und unterstützt sie bei allen damit verbundenen juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz am Mittelmeer verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.
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