Wer im Berliner Testament ein sogenanntes Supervermächtnis einsetzt, kann gezielt Erbschaftsteuer sparen. Doch die Gestaltung will gut durchdacht sein.
Das Berliner Testament gehört zu den Klassikern unter den letztwilligen Verfügungen – besonders bei Ehepaaren ohne große juristische Vorkenntnisse. Man setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein, nach dem Tod des Letztversterbenden sollen dann die Kinder oder ein anderer Wunscherbe alles erhalten. Einfach, klar und rechtlich anerkannt. Doch steuerlich betrachtet ist das Modell alles andere als optimal.
Denn: Im ersten Erbfall bleibt das Vermögen zwar steuerfrei innerhalb der Ehe. Doch nach dem zweiten Todesfall fällt der gesamte Nachlass – samt Zugewinn – auf einmal an die Kinder oder sonstige Schlusserben. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder (derzeit 400.000 EUR pro Elternteil) laufen im ersten Todesfall ungenutzt aus. Und das kann teuer werden.
Hier kommt das sogenannte Supervermächtnis ins Spiel – ein steuerliches Steuersparmodell innerhalb des Berliner Testaments. Es erlaubt eine gezielte Ausnutzung der Freibeträge bereits im ersten Erbfall, ohne die wirtschaftliche Machtstellung des länger lebenden Ehepartners zu gefährden.
Was ist ein Supervermächtnis?
Dabei handelt es sich um ein Vermächtnis zugunsten der Kinder oder anderer Erben schon im ersten Erbfall – etwa in Form eines Anspruchs auf einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Firmenanteil. Die Witwe oder der Witwer bleibt Alleinerbe, muss das Vermächtnis aber erfüllen. So entsteht ein steuerlich wirksamer Übergang bereits beim ersten Todesfall.
Beispiel:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Vermögen von 1,2 Mio. EUR. Durch ein Supervermächtnis in Höhe von je 400.000 EUR an die Kinder im ersten Erbfall lassen sich die steuerlichen Freibeträge optimal nutzen. Der länger lebende Ehepartner bleibt dennoch wirtschaftlich abgesichert – etwa durch Stundung oder dingliche Sicherung des Vermächtnisses.
Wichtig:
Das Supervermächtnis muss individuell formuliert, auf das Vermögen abgestimmt und steuerlich durchdacht sein. Denn auch Aspekte wie Ausgleichspflichten unter Geschwistern, Pflichtteilsergänzung oder die Liquidität im Erbfall spielen eine Rolle.
Fazit:
Wer größere Vermögenswerte vererbt, sollte das Berliner Testament nicht als starre Lösung verstehen. Es gibt spannende Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich Steuern sparen lassen – ohne die eigene Versorgung zu gefährden. Das Supervermächtnis ist ein Beispiel dafür, wie moderne Nachfolgeplanung nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerlich klug gestaltet werden kann.
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