Der Bodenrichtwert ist ein grober Anhaltspunkt. Blumenauer rät Eigentümern: Nur professionelle Experten können individuelle Grundstücksmerkmale und aktuelle Marktdaten korrekt bewerten
Bad Soden/Frankfurt – Bei der Feststellung des Werts einer Immobilie wird der öffentlich zugängliche Bodenrichtwert von vielen Immobilieneigentümern als primäres oder gar einziges Bewertungsinstrument herangezogen. Die Blumenauer Immobilienberatung, die seit 1956 im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus etabliert ist, weist darauf hin, dass der Bodenrichtwert zwar eine wichtige Größe darstellt, jedoch nur einen groben Hinweis auf den Wert des Grundstücks liefern kann und keinesfalls eins zu eins angewandt werden darf.
Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden auf Basis der in der Vergangenheit abgeschlossenen Immobilienkaufverträge (Kaufpreissammlung) ermittelt und in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht. Er bildet den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für ein fiktives, standardisiertes Referenzgrundstück innerhalb einer festgelegten Zone ab.
Die Herausforderung bei der Anwendung liegt in der fehlenden Spezifität und der zeitlichen Verzögerung. Die der Ermittlung zugrunde liegenden Kaufverträge unterscheiden in der Regel nicht zwischen dem reinen Bodenwert und dem Wert des aufstehenden Gebäudes. Eine pauschale Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grundstück und Gebäude kann den ermittelten Bodenwert erheblich beeinflussen und somit verzerren. Des Weiteren bezieht sich der Richtwert auf ein ideales Referenzgrundstück, dessen Größe, Form, Bebaubarkeit und Lagegegebenheiten erheblich von der tatsächlichen Beschaffenheit des zu bewertenden Spezialgrundstücks abweichen können.
Gerade in Zeiten dynamischer Marktentwicklungen – wie sie zuletzt etwa durch veränderte Zinsniveaus oder lokale Bauleitplanungen ausgelöst wurden – spiegelt der alle zwei Jahre festgelegte Bodenrichtwert die aktuellen Marktveränderungen oft nur unzureichend wider.
Timothy Blumenauer, Geschäftsführer von Blumenauer Immobilien in Bad Soden, rät Eigentümern und Käufern zur Vorsicht bei der alleinigen Anwendung:
„Der Bodenrichtwert ist ein solides Fundament für die erste Orientierung, aber er ist kein Verkehrswert und darf auch nicht als solcher behandelt werden. Der Wert eines Grundstücks wird maßgeblich durch seine individuellen Eigenschaften – von der konkreten Bebaubarkeit bis zur Mikrolage – bestimmt. Diese spezifischen Kriterien und die aktuellen Marktdaten müssen durch einen Fachmann interpretiert und in Form von Zu- und Abschlägen auf den Richtwert angewandt werden. Wir empfehlen Eigentümern dringend, für eine fundierte und erfolgreiche Preisfindung stets auf die Expertise eines professionellen Maklers oder Gutachters zurückzugreifen, um den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie präzise abzubilden.“
Die Dienstleistungen von Blumenauer Immobilien umfassen eine fundierte und substanziierte Bewertung und Marktstrategie, die über die reine Heranziehung öffentlicher Richtwerte hinausgeht, um den Verkaufsprozess für den Kunden so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten.
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