Ein Testamentsvollstrecker kann eine Erbengemeinschaft retten – oder sie ins Chaos stürzen. Entscheidend ist, wer es macht.
Wenn sich Erben uneinig sind, der Nachlass besonders komplex ist oder minderjährige Erben beteiligt sind, kann eine Testamentsvollstreckung das Mittel der Wahl sein. Der Erblasser bestimmt zu Lebzeiten eine Vertrauensperson, die nach seinem Tod dafür sorgt, dass der letzte Wille umgesetzt wird – und zwar geordnet, rechtssicher und ohne endlose Streitigkeiten.
Klingt gut – ist es auch. Vorausgesetzt, man macht bei der Wahl des Testamentsvollstreckers nicht einen der häufigsten Fehler: Man setzt jemanden ein, der dieser Aufgabe schlicht nicht gewachsen ist.
Was ein Testamentsvollstrecker leisten kann
Richtig eingesetzt ist ein Testamentsvollstrecker ein echter Problemlöser:
o Er sorgt für eine sachliche Abwicklung des Nachlasses.
o Er bewahrt Erbengemeinschaften vor Eskalationen.
o Er schützt Minderjährige und Menschen mit Behinderung.
o Er übernimmt die Kommunikation mit Behörden, Banken und Gerichten.
o Er kann den Nachlass über Jahre verwalten – z. B. bei Immobilien oder Unternehmen.
Gerade bei größeren Vermögen oder zerstrittenen Familien ist das oft die einzig sinnvolle Lösung.
Und was passiert, wenn man den Falschen erwischt?
Leider erlebe ich in meiner Praxis auch das Gegenteil. Aktuell betreue ich eine Erbangelegenheit, in der der Erblasser – wohl aus persönlicher Verbundenheit – seinen Bankberater zum Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Ohne juristische Ausbildung, ohne Erfahrung in Nachlasssachen und ohne Überblick über die tatsächlichen Pflichten, hat dieser das Amt angenommen. Vermutlich in der Hoffnung auf ein gutes Honorar.
Seitdem ist Chaos angesagt: Fristen werden versäumt, Erben werden übergangen, Nachlasswerte nicht gesichert. Statt Probleme zu lösen, schafft der Testamentsvollstrecker ständig neue. Es ist für alle Beteiligten eine Zumutung – und kaum noch zu retten.
Gute Testamentsvollstrecker erkennt man an ihrer Qualifikation
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist anspruchsvoll. Es geht um Vermögenswerte, juristische Feinheiten und nicht zuletzt um das Vertrauen der Erben. Deshalb gibt es für diese Aufgabe mittlerweile auch zertifizierte Zusatzausbildungen. Ich selbst bin ausgebildeter und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Wenn Sie über eine Testamentsvollstreckung nachdenken, achten Sie bitte nicht nur auf persönliche Nähe, sondern auch auf fachliche Kompetenz. Nur so kann der Vollstrecker wirklich das tun, wofür er gedacht ist: Den letzten Willen geordnet umsetzen – im Sinne aller Beteiligten.
Fazit:
Ein guter Testamentsvollstrecker kann Familienfrieden sichern, Streit vermeiden und den Nachlass professionell abwickeln. Ein schlechter hingegen bringt Unsicherheit, Frust und oft jahrelange Auseinandersetzungen.
Wer klug vorsorgt, wählt bewusst – und qualifiziert.
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Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
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