Mittwoch, September 16, 2026

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Stadt haftet nicht für jede Stolperstelle +++
Das Landgericht Stuttgart hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Stadt nicht für jeden Sturz auf öffentlichen Wegen haftet. Eine Fußgängerin hatte sich bei einem Sturz über eine etwa zwei bis drei Zentimeter hohe Unebenheit in einer Fußgängerzone verletzt und Schadensersatz sowie Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht lehnte eine Amtshaftung jedoch ab. Zwar seien Kommunen verpflichtet, öffentliche Wege verkehrssicher zu halten, sie müssten aber nicht jede geringfügige Unebenheit beseitigen. Niveauunterschiede dieser Größenordnung gehörten grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko. Solch eine „Allerweltsstolperstelle“ sei für Fußgänger sichtbar und müsse hingenommen werden. Eine Haftung der Stadt komme erst dann in Betracht, wenn eine Gefahrenstelle überraschend oder nicht rechtzeitig erkennbar sei (Az.: 7 O 205/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Stuttgart (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001650015).

+++ Polizei muss für aufgebrochene Tür zahlen +++
Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg, welches entschieden hat, dass ein Mieter die Kosten für den polizeilichen Aufbruch seiner Wohnungstür nach einer Durchsuchung nicht tragen muss, auch wenn die Maßnahme selbst rechtmäßig war. Die Polizei hatte aufgrund verschiedener Indizien angenommen, dass die Wohnung für Drogengeschäfte genutzt wurde. Später stellte sich jedoch heraus, dass es der Untermieter war, den die Polizei im Visier hatte. Der Hauptmieter wusste von den Aktivitäten seines Untermieters nichts. Nach Auffassung des Gerichts kommt es bei der Kostenfrage auf die nachträgliche tatsächliche Sachlage an. Da dem Hauptmieter keine Verantwortung für die Drogengeschäfte nachgewiesen werden konnte und er den Verdacht nicht schuldhaft verursacht hatte, durfte die Polizei die Kosten der Türreparatur nicht von ihm zurückfordern. Die bloße Facebook-Freundschaft zu seinem Untermieter reiche nicht aus, um ihm eine Verantwortlichkeit zuzurechnen (Az.: RO 4 K 24.235).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Regensburg (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-19211?hl=true).

+++ Auch Elfenbein aus Familienbesitz braucht Einfuhrgenehmigung +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Elfenbein bei der Einfuhr in die Europäische Union grundsätzlich einer artenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf – auch dann, wenn es sich um ein altes Schmuckstück aus Familienbesitz handelt. Im konkreten Fall hatte der Zoll einen Elfenbeinanhänger eingezogen, den die Klägerin aus der Türkei eingeführt hatte, obwohl sich das Schmuckstück bereits seit 1970 im Familienbesitz befand. Nach Auffassung des Gerichts unterliegt Elfenbein dem höchsten Schutzstatus, sodass für die Einfuhr in die Europäische Union (EU) grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Auch die Ausnahmeregelung für persönliche Gegenstände griff nicht, da der Anhänger ursprünglich in einem Drittstaat außerhalb der EU erworben wurde (Hessisches Finanzgericht, Az.: 7 K 184/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Hessen (https://finanzgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/einziehung-von-elfenbein-durch-den-zoll-bei-der-einfuhr-in-die-bundesrepublik-deutschland).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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40472 Düsseldorf
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+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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