Mittwoch, September 30, 2026

Testament schreiben: Warum sich der Gang zum Notar lohnt

Selzer Reiff Notare, Frankfurt, erklären die Vorteile des notariellen Testaments.

Frankfurt am Main, 30. September 2026 – Viele Menschen schieben die Regelung ihres Nachlasses auf oder verfassen ihr Testament ohne fachliche Unterstützung. Ein selbst geschriebenes Testament kann jedoch erhebliche Risiken bergen: unklare Formulierungen, fehlende Formvorschriften und spätere Erbstreitigkeiten sind häufige Folgen.

In einem Fachbeitrag auf ihrer Website erläutert Notarin Bettina Selzer von der Frankfurter Kanzlei Selzer Reiff Notare, welche Vorteile die Testamentserrichtung beim Notar bietet und warum die Kosten geringer ausfallen, als viele Bürgerinnen und Bürger vermuten.

Drei Wege zum Testament mit unterschiedlichen Konsequenzen

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, ein Testament zu erstellen: eigenhändig ohne fachliche Hilfe, mit anwaltlicher Beratung oder durch notarielle Beurkundung. Der Fachbeitrag vergleicht diese Varianten hinsichtlich Rechtssicherheit, Kosten und praktischer Handhabung im Erbfall.

Ein zentrales Ergebnis: Wer sein Testament selbst verfasst, spart zunächst Kosten. Im Erbfall benötigen die Hinterbliebenen jedoch häufig einen Erbschein, der mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Rechtsanwalt bei der Erstellung berät: Die anwaltliche Unterstützung erhöht zwar die inhaltliche Qualität, doch das Ergebnis bleibt ein eigenhändiges Testament. Ein Erbschein kann auch hier erforderlich werden. Wird im Anschluss an die anwaltliche Beratung zusätzlich eine notarielle Beurkundung gewünscht, fallen beide Kostenpositionen nebeneinander an.

Notarielles Testament: Beratung, Beurkundung und Hinterlegung aus einer Hand

Notarin Bettina Selzer betont die praktischen Vorteile der notariellen Lösung: „Beim Notar erhalten Sie Beratung, Entwurf, Beurkundung und die Hinterlegung beim Nachlassgericht einschließlich der Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer aus einer Hand. Die Beratung ist in den gesetzlich festgelegten Gebühren bereits enthalten.“

Beim notariellen Testament entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Erbscheins. Die Urkunde kann zusammen mit der Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis dienen, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt.

Ein weiterer Aspekt: Der Notar verschafft sich bei der Beurkundung einen persönlichen Eindruck von der Testierfähigkeit. Das kann spätere Anfechtungen erschweren. Ein Punkt, der gerade bei fortgeschrittenem Alter oder familiären Konflikten Gewicht hat.

Anwalt oder Notar – wo liegt der Unterschied?

Auch ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt kann bei der Gestaltung des letzten Willens beraten und einen Testamentsentwurf erarbeiten. Die Beurkundung selbst darf jedoch ausschließlich ein Notar vornehmen.

Wer sich nach anwaltlicher Beratung für ein notarielles Testament entscheidet, muss daher mit beiden Kostenpositionen rechnen. Beim Notar hingegen sind Beratung, Entwurf und Beurkundung in den gesetzlich festgelegten Gebühren zusammengefasst.

Ein wichtiger Unterschied betrifft die Rolle: Während ein Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten vertritt, ist der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn mehrere Beteiligte mitwirken. Eine anwaltliche Begleitung kann sinnvoll sein, etwa bei komplexen steuerlichen oder gesellschaftsrechtlichen Fragen oder wenn bereits ein Konflikt zwischen möglichen Erben besteht.

Kosten überschaubarer als erwartet

Die Notargebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt. Im Fachbeitrag werden konkrete Berechnungsbeispiele genannt: Für ein Einzeltestament bei einem bereinigten Vermögen von rund 134.000 Euro fallen Notarkosten von etwa 433 Euro an.

Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag bei einem Gesamtvermögen von 222.000 Euro kostet rund 1.215 Euro, jeweils einschließlich Auslagen, Umsatzsteuer und Registrierung.

Besonders empfehlenswert bei komplexen Verhältnissen

Notarin Selzer empfiehlt die notarielle Gestaltung insbesondere dann, wenn Immobilien, Unternehmensanteile, Patchworkfamilien, minderjährige Kinder, Auslandsbezug oder besondere Verteilungswünsche eine Rolle spielen.

Der vollständige Fachbeitrag ist abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/testament-schreiben-diese-vorteile-bietet-ihnen-die-zusammenarbeit-mit-einem-notar/
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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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