ARAG Experten mit Fragen und Antworten zu Winterreifen
In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht
Stimmt nicht ganz. Hierzulande gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug laut ARAG Experten nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Sogenannte Allwetter- oder auch M+S (Matsch+Schnee)-Reifen sind seit Oktober 2024 tabu, wenn sie vor 2018 hergestellt wurden. Allwetterreifen, die ab 2018 produziert wurden, müssen zusätzlich das Alpine Symbol tragen, um ganzjährig genutzt werden zu können. Wer die Vorgaben ignoriert, muss seit Inkrafttreten der Winterreifenverordnung in 2006 mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten. Er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.
Es gibt einen vorgeschriebenen Zeitraum, in dem Winterreifen genutzt werden müssen
Stimmt nicht. Einen festen Zeitraum, in dem die „situative Winterreifenpflicht“ gilt, hat der Gesetzgeber bewusst nicht festgelegt. ARAG Experten empfehlen dennoch allen Autofahrern, frühzeitig im Herbst an die angemessene Bereifung zu denken. Bei tieferen Temperaturen härtet die Gummimischung von Sommerreifen nämlich aus und kann immer weniger Grip aufbauen. Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen daher schon, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Die sogenannte O-bis-O-Regel bringt es hierfür jährlich auf den Punkt. Die Winterreifen sollte man am besten von Oktober bis Ostern anlegen. Denn in einigen Regionen kann es auf den Straßen bereits früh zu frostigen Situationen kommen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.
Winterreifen sind im Winter deutlich sicherer als Sommerreifen
Stimmt. Winterreifen haben bei Schnee und Schneematsch einen deutlich kürzeren Bremsweg. Sie zeichnen sich durch ein gröberes Profil aus, welches nicht weniger als vier Millimeter (mm) Tiefe aufweisen sollte, ansonsten droht Aquaplaning. Reifen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, dürfen laut ARAG Experten ohnehin nicht mehr gefahren werden und müssen ausgetauscht werden. Dieses gesetzliche Minimum erkennt man an kleinen Stegen in den Hauptrillen, die nicht angekratzt sein dürfen. Wer als Fahrer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Für den Halter des Wagens wird es noch teurer: Er muss 75 Euro zahlen und bekommt obendrein noch einen Punkt in Flensburg. Die korrekte Profiltiefe lässt sich übrigens ganz einfach mit einer Ein-Euro-Münze messen: Ist der äußere Rand der Münze zu sehen, ist nicht mehr genügend Gummi vorhanden.
Winterreifen müssen vom Fachbetrieb gewechselt werden
Stimmt nicht. Wer geschickt ist und lieber selbst Hand anlegt, darf die Winterreifen auch zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Die ARAG Experten raten, Radschrauben und Radmuttern auf Schäden zu prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste vom Rost zu befreien. Auch der Reifen sollte auf Beschädigungen und Risse hin kontrolliert werden. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.
Und egal, ob Werkstatt oder Heimarbeit: Die ARAG Experten empfehlen, die Radschrauben nach 50 bis 100 Kilometern erneut zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen. Denn die Reifen setzen sich nach der Montage leicht in ihre Position. Dadurch können sich die Radschrauben ein wenig lockern. Auch Temperaturschwankungen können die Festigkeit der Radschrauben beeinflussen, indem sich die Materialien je nach Außentemperatur ausdehnen oder zusammenziehen.
Der Reifenwechsel bei Hybrid- und Elektroautos erfordert besondere Qualifikationen
Stimmt. Wer ein Hybrid- oder Elektroauto fährt, sollte auf keinen Fall die Reifen selbst wechseln, denn hier ist lebensgefährliche Hochspannung im Spiel! Der Reifenwechsel am E-Auto darf laut ARAG Experten auch nur von einer fachgerechten Werkstatt durchgeführt werden, die eine sogenannte Hochvolt-Qualifizierung vorweisen kann. Dazu gehört nicht nur elektrotechnisch unterwiesenes Personal, sondern eine spezielle Ausstattung. Da nicht alle Werkstätten den Hochvoltschein haben, muss man unter Umständen auf seine Lieblingswerkstatt verzichten.
Reifen dürfen zu Hause gelagert werden
Stimmt. Allerdings raten die ARAG Experten, vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung zu werfen. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.
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