Montag, Juli 14, 2025

Betriebliche Krankenversicherung – Steuerlich clever und wirtschaftlich sinnvoll

Gesundheit zahlt sich aus – auch finanziell

Unternehmen stehen heute nicht nur unter wachsendem Druck, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Sie müssen auch immer effizienter wirtschaften. In diesem Spannungsfeld wird die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zunehmend zu einem strategischen Instrument, das nicht nur für Mitarbeiter:innen einen echten Mehrwert bietet, sondern auch rechtlich sicher und steuerlich attraktiv gestaltet werden kann. Wir beleuchten die wichtigsten rechtlichen und finanziellen Aspekte einer bKV für Arbeitgeber (https://www.bkvital.de/betriebliche-krankenversicherung/bkv-fuer-arbeitgeber/)- praxisnah, aktuell und mit Blick auf die Vorteile für HR, Unternehmensleitung und Controlling.

Steuerfreiheit: Die bKV als Sachbezug

Die bKV kann als steuerfreier Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG gewährt werden. Der monatliche Freibetrag liegt aktuell bei 50 Euro pro Mitarbeiter:in. Innerhalb dieses Rahmens bleiben die Leistungen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei – sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden. Damit dieser Vorteil genutzt werden kann, muss die bKV ergänzend zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehalt ist nicht zulässig.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen zahlt pro Mitarbeitendem 30 Euro monatlich in eine Gruppenversicherung ein. Die Leistung bleibt komplett steuer- und abgabenfrei. Das Unternehmen spart dadurch Lohnnebenkosten, und die Mitarbeitenden erhalten hochwertige Gesundheitsleistungen wie beispielsweise Zahnersatz, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen.

BKV vs. Gehaltserhöhung: Mehr Netto vom Brutto

Gerade in Zeiten knapper Budgets stellt sich für viele Unternehmen die Frage: Gehaltserhöhung oder alternativer Benefit? Eine bKV bietet hier eine kostenneutrale und gleichzeitig wertvolle Alternative. (https://www.bkvital.de/) Ein Vergleich macht das deutlich: Bei einer klassischen Gehaltserhöhung von 50 Euro brutto fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an – sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Der Nettoeffekt ist meist deutlich geringer. Bei einer bKV-Zahlung in Höhe von 50 Euro bleibt der volle Betrag steuer- und abgabenfrei – ein echter Mehrwert auf beiden Seiten. Fazit: Die bKV ist nicht nur ein Zeichen von Wertschätzung, sondern auch ein Instrument zur Gehaltsoptimierung, das vor allem im Mittelstand auf große Resonanz stößt.

Pauschalversteuerung mit Betriebsausgaben-Effekt

In vielen Unternehmen ist der steuerfreie Sachbezug gemäß §8 Abs.2 EStG bereits ausgeschöpft – etwa durch Essenszuschüsse, Gutscheinkarten oder Fahrtkostenzuschüsse. Dennoch kann die betriebliche Krankenversicherung steuerlich attraktiv umgesetzt werden, nämlich durch eine Pauschalversteuerung nach §37b EStG oder §40 Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG. Welche Variante infrage kommt, hängt vom individuellen Unternehmenskontext ab. Kleinere Betriebe greifen häufig auf §37b EStG zurück, während §40 EStG eine Mindestmitarbeiterzahl von rund 20 vorsieht und daher meist von größeren Unternehmen genutzt wird. Die konkrete steuerliche Einordnung erfolgt stets im Austausch mit dem steuerlichen Beratungsbüro.

Ein Praxisbeispiel: Eine bKV mit einem Monatsbeitrag von 35 Euro pro Mitarbeitendem – bei ausgeschöpftem Sachbezug – führt bei Anwendung des §40 EStG (bei Unternehmen mit mindestens ca. 20 Mitarbeitenden) zu einem Gesamtaufwand von 47 Euro brutto, der sich bei einem Unternehmenssteuersatz von 30% aufgrund des Betriebsausgabenabzugs effektiv um 14,10 Euro reduziert. Somit betragen die effektiven Kosten 32,90 Euro. Nutzt ein kleineres Unternehmen den §37b EStG, ergibt sich ein Gesamtaufwand von 69 Euro brutto, bei einem Unternehmenssteuersatz von 25% reduziert sich dieser Aufwand effektiv um 17,25 Euro, sodass die tatsächlichen Kosten bei 51,75 Euro liegen.

Fazit: Auch bei ausgeschöpftem Sachbezug bleibt die bKV ein wirtschaftlich sinnvolles Modell (https://www.bkvital.de/betriebliche-krankenversicherung/bkv-fuer-arbeitgeber/). Durch den Betriebsausgabenabzug reduziert sich die reale Belastung für das Unternehmen spürbar – bei gleichzeitig steuer- und sozialabgabenfreiem Vorteil für die Mitarbeitenden.
Die zugrunde liegenden steuerlichen Annahmen: Angestellte:r, Steuerklasse I, keine Kinder, 2.500 Euro Bruttogehalt, Kirchensteuer 9%, in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig, GKV-Beitragssatz 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag 1,3%, bKV-Beitrag 35 Euro, Stand: Januar 2022.

Rechtssicherheit durch klare Rahmenbedingungen

Viele Unternehmen zögern bei der Einführung einer bKV (https://www.bkvital.de/betriebliche-krankenversicherung/bkv-fuer-arbeitnehmer/) aus Unsicherheit über rechtliche Rahmenbedingungen. Dabei ist die Gesetzeslage in vielen Punkten klar geregelt: Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Zudem darf die 50-Euro-Grenze nicht durch andere geldwerte Vorteile überschritten werden. Weiterhin dürfen die Leistungen nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Wird dies beachtet, bewegt sich das Unternehmen auf rechtssicherem Boden. Ergänzend empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung über die bKV im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Betriebsvereinbarung. So entsteht Klarheit und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

Bilanzielle Betrachtung: Aufwand mit Wirkung

Auch aus bilanzieller Sicht spricht viel für die bKV. Die Aufwendungen für die Versicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Zudem entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Anbieter wie BKVital übernehmen die komplette Abwicklung inklusive Kommunikation mit Mitarbeitenden, Abrechnung und Anbieterverwaltung. Gerade für das Controlling ist die bKV daher ein effizient planbarer Posten mit messbarem Nutzen. Durch geringere Ausfalltage und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit lässt sich der ROI (Return on Investment) langfristig nachweisen.

Pflege-Bausteine: steuerlich gefördert und zukunftssicher

Mit dem demografischen Wandel steigt auch die Bedeutung betrieblicher Vorsorge im Pflegebereich. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden über die bKV auch Pflegezusatzleistungen anbieten. Diese gelten ebenfalls als steuerfreier Sachbezug, sofern sie die 50-Euro-Grenze einhalten. Gerade jüngere Mitarbeitende erkennen zunehmend den Wert solcher Leistungen. Und auch ältere Beschäftigte, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, profitieren von professioneller Unterstützung und Entlastung. Gut zu wissen, denn Pflegebausteine können auch bei Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung genutzt werden. Ein weiterer Pluspunkt für Inklusion und Gleichbehandlung im Unternehmen.

Mit BKVital rechtssicher und wirtschaftlich einsteigen

Viele Unternehmen schrecken vor der Einführung zurück, weil sie eine aufwändige Umsetzung erwarten. Dabei bieten spezialisierte Dienstleister wie BKVital (https://www.bkvital.de/team/) eine komplette Unterstützung: von der Auswahl geeigneter Tarife über die arbeitsrechtlich korrekte Einbindung bis hin zur technischen Abwicklung und Kommunikation mit Mitarbeitenden.
Das Ergebnis: Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und hohe Zufriedenheit auf allen Ebenen – und das ganz ohne Zusatzaufwand für die HR-Abteilung.

Fazit: BKV als intelligenter Finanzbaustein im Unternehmen

Die betriebliche Krankenversicherung ist mehr als ein Benefit: Sie ist ein steuerlich gefördertes, wirtschaftlich wirksames und rechtlich sicheres Instrument, mit dem Unternehmen ihre Attraktivität steigern, Mitarbeitende binden und gleichzeitig Ressourcen schonen können. Wer clever kalkuliert, kommt an der bKV nicht vorbei. Und wer einen erfahrenen Partner wie BKVital an seiner Seite weiß, profitiert mehrfach.

Mit einer bKV wegweisende Standards für eine gesunde Unternehmenskultur setzen
Unsere Vision ist die Förderung von vitalen und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen – die einen dauerhaften Erfolg sicherstellen. Unser Ziel ist es, mit Hilfe einer maßgeschneiderten betrieblichen Krankenversicherung, heute und in Zukunft für eine herausragende Reputation Ihres Unternehmens zu sorgen. Wir möchten, dass Ihre soziale Verantwortung sichtbar wird, indem Sie sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter*innen und deren Familien kümmern. Denn eine soziale Unternehmenskultur ist für uns die Basis, um zukünftig die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter*innen zu erfüllen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit unserer Expertise aus Erfahrung, Empathie & Herzblut würden wir gerne gemeinsam mit Ihnen an der Zukunft Ihres Unternehmens arbeiten.

Firmenkontakt
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Bühler Straße 26-28
66130 Saarbrücken
0681-30982627
https://www.bkvital.de/

Pressekontakt
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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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