Donnerstag, Oktober 9, 2025

Bundesregierung beschließt Versandhandelsverbot im MedCanG

In Deutschland zugelassene Versandapotheken haben eine umfängliche Beratungskompetenz und das Know-how, den Versand mit fach- und sachgerecht durchzuführen.

BildGestern hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Änderung des MedCanG gesetzes beschlossen. Darin enthalten: Persönlicher Erstkontakt vor Verschreibung, regelmäßige persönliche Konsultation und Versandverbot für MedCan. Zu letzterem hatten wir anlässlich des Referentenentwurfs, der vom 18.06. datierte, Anfang August ausführlich Stellung bezogen. Tenor: Kein Versandverbot!

Volle Unterstützung bei Missbrauchsbekämpfung

Das Ziel, den missbräuchlichen Konsum von MedCan einzudämmen, unterstützt der BVDVA. Hierbei geht es im Wesentlichen um Maßnahmen gegen Plattformen, auf denen Cannabisblüten ohne vorherige oder fundierte ärztliche Beratung verordnet und über teils dubiose Versandeinrichtungen abgegeben werden. Dieses Anliegen ist nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert.

Versandverbot schießt über das Ziel hinaus

Die Mitglieder des BVDVA stehen seit über 21 Jahren für den rechtssicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversandhandel in Deutschland. Mit einem nun vorgeschlagenen Versandverbot schießt der Gesetzesentwurf aus BVDVA-Sicht eindeutig über das Ziel hinaus: Er sieht ein generelles Verbot des Versandhandels mit MedCan (Artikel 1, § 3 Abs. 2 MedCanG) vor. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:

„Wegen der Risiken und Gefahren ist das Inverkehrbringen im Wege des Versandes mit Blick auf die Patientensicherheit nicht sachgerecht. Daher ist der Ausschluss von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom Vertriebsweg des Versandes gerechtfertigt.“

Fast 22 Jahre beste Versorgung

Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA und Inhaber von Sanicare sagt dazu:

„Das ist eindeutig der falsche Weg zur Lösung des Problems. Den Versand mit Hinweis auf die Patientensicherheit untersagen zu wollen, suggeriert, dass die Beratung und die Expertise mangelhaft seien. Das Gegenteil ist der Fall: In Deutschland zugelassene Versandapotheken, die das Geschäft mittlerweile seit fast 22 Jahren betreiben, haben eine umfängliche Beratungskompetenz und das Know-how, den Versand fach- und sachgerecht durchzuführen.“

Das parlamentarische Verfahren für das Gesetz stehe ja erst an, so Meyer. Er führt dazu weiter aus: „Ich setze darauf, dass das geplante Versandverbot für MedCan in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zurückgenommen wird. Alles andere wäre nicht nur eine Diskriminierung des Arzneimittelversandhandels, sondern auch eine ungerechtfertigte Gängelung der Patientinnen und Patienten, die in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden.“

Die Meldung finden Sie hier online: bvdva.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
Herr Udo Sonnenberg
Albrechtstr. 13
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-84712268-55
web ..: https://bvdva.de
email : presse@bvdva.de

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
Herr Udo Sonnenberg
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