Im Gespräch IfKom mit FinAF ging es um die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Klimaneutralität.
Bei einem Informationsaustausch zwischen IfKom und FinAF ging es um die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen des Klimaziels Deutschlands, bis 2045 klimaneutral zu werden. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und SPD, bekennen sich die Partner ausdrücklich zur Klimaneutralität bis 2045. Leider sind die Aussagen im Koalitionsvertrag zum Thema Wärme sehr vage: Im Koalitionsvertrag wird auf eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verwiesen. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, wovon insbesondere die Kommunen betroffen sind, wird nicht einmal erwähnt! „Hier muss die neue Bundesregierung so schnell wie möglich Klarheit schaffen, damit alle beteiligten Akteure sicher und im Hinblick auf das Klimaziel verlässlich handeln können“, forderten Prof. Dr. Ralph Dreher, wissenschaftlicher Leiter FinAF und Reinhard Genderka, IfKom Bundesvorstandsmitglied.
„Die Wärmeversorgung in Deutschland hat einen großen Anteil an dem nationalen Energieverbrauch und ist somit ein großer Treiber des CO?-Ausstoßes“, betonte Prof. Dr. Ralph Dreher und fügte hinzu: „Infolgedessen spielt die kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle bei der Wärmewende.“ Sie beginnt vor unseren Haustüren in den Städten und Gemeinden. Für die Kommunen sind dies große Herausforderungen, die mit Chancen aber auch mit Risiken verbunden sind. Beispielsweise muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein und das Ziel haben, langfristig Kosten für Energie zu senken.
„Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze stellt die Kommunen vor großen Herausforderungen“, so Genderka. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen bis zum 30.06.2026 und Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner müssen bis 30.06.2028 eine Wärmeplanung bereitstellen. Die bei den Kommunen dafür einzurichtenden „Planungsverantwortlichen Stellen“, müssen im Rahmen der Planung in den Stadtgebieten Potentiale für Wärme aus erneuerbaren Energien darstellen und das Vorhandensein von nutzbaren Gas- und Wärmenetzen feststellen. Insbesondere sind dabei die Siedlungsstrukturen zu berücksichtigen, die u. a. erhebliche Auswirkungen auf die Netzausbaukosten haben.
Im Ergebnis dieser Planungen muss die Kommune ausweisen, in welchen Gebieten Wärmenetze wirtschaftlich effizient gebaut und betrieben werden können, an denen sich angeschlossen werden kann. In den übrigen Gebieten müssten dann individuelle Maßnahmen für Wohnungseigentümer, Gewerbetreibende, wie beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Photovoltaik für die Klimawende zum Zuge kommen.
Das Ergebnis der Wärmeplanung hat also erhebliche Auswirkungen auf das sinnvolle Handeln des Einzelnen, der Firmen usw. im Sinne des Erreichens der Klimaneutralität und der Energiewende.
„Die Besetzung der „Planungsverantwortlichen Stellen“ in den Kommunen ist erfolgsentscheidend und äußerst anspruchsvoll“, so Genderka weiter.
Die Energiewende zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung erfordert neue Kompetenzen sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung, die zu neuen Berufsbildern und zu einem entsprechenden Qualifizierungsbedarf führen. Es werden Handwerker, Techniker, Ingenieure, Planer und Manager mit dem erforderlichen Know-how benötigt. Um künftige Experten für erneuerbare Heizsysteme und Wärmenetze sowie für den kommunalen Klimaschutz zu integrieren, muss in eine Aus- und Weiterbildung investiert werden. Wichtig wäre auch, an eine berufsbegleitende Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte zu denken u. a. durch Kooperationen mit Hochschulen und Bildungsinstitutionen.
Bei der Kommunalen Wärmeplanung sind noch viele Fragen offen. Für diese bundesweite Maßnahme besteht ein enormer Investitionsbedarf, der politisch noch nicht geklärt ist. Hier wäre die aktuelle Prüfung eines Sondervermögens Infrastruktur durch Union und SPD zu nennen, und klare politische Zielvorgaben sind von großer Bedeutung. Auch ist regulatorisch noch nicht geklärt, ob eine Anschlusspflicht an ein Wärmenetz bestehen kann. Wer legt die Preise für die Wärmeversorgung fest, die von den Mietern und Vermietern zu zahlen sind? Hier muss im Sinne des Bürgers Transparenz geschaffen werden. Außerdem bedarf es einer konsequenten Umsetzung der europäischen Klimaschutz- und Energieziele in nationales Recht.
Letztendlich muss das Ziel sein, eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung für die Bürger mit Fokus auf Technologieoffenheit und Flexibilität zu erreichen.
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