Dienstag, Juli 22, 2025

Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?

Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder Gasheizungen gibt es ausreichende Übergangsfristen. Nur in Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 wird diese Regelung für alle neuen Heizungen verbindlich, so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, vor, welches lange in der Kritik der Opposition stand. Ein Umstieg von fossilen Energieträgern auf eine klimafreundliche Heizung kann sich aber dennoch lohnen. Es gibt Argumente, warum gerade noch in diesem Jahr ein Heizungstausch sinnvoll ist. Das derzeit gültige Heizungsgesetz bietet historisch hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten.

Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter?

Vor der Bundestagswahl war von einer Rücknahme des Heizungsgesetzes die Rede. Inzwischen sind die Pläne der Bundesregierung gemäßigter. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss darüber, wohin die Reise gehen soll. Die SPD hat sich mit einer Beibehaltung der bisherigen Linie durchgesetzt. Einer Reformation des Heizungsgesetzes stimmt sie aber zu. Die CDU will eine größere Technologieoffenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Zudem wird der Ausbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten bevorzugt an bereits bestehenden Standorten mit einem Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung angestrebt. Der Fokus soll auf marktwirtschaftlichen CO2-Preisen liegen, die als zentrales Steuerungsinstrument ihre Wirkung entfalten sollen. Ein Heizungstausch soll weiterhin gefördert werden, aber mit niedrigeren Fördersätzen.

Welche Auswirkungen hat das auf Hausbesitzer?

Entscheidend ist der Zeitplan für die Gesetzesänderungen. Schon zum Jahresende soll die Novelle verabschiedet werden, so dass sie im Januar 2026 in Kraft treten kann. So lange gilt das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form. Und die großzügigen staatlichen Förderungen sind bis dahin sicher. Da stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, ob sie nun schnell handeln sollten, um die Förderungen zu nutzen.

Fachexperten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Die BAFA fördert übrigens die Kosten einer Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro. Nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren können auf der Online-Plattform Energieeffizienz-Expertenliste ausfindig gemacht werden. Beim Einbau einer neuen Gas-Heizung ist seit letztem Jahr eine fachkundige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.

Aktuelle KfW-Förderungen beim Heizungstausch

Derzeit können Hauseigentümer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer können zusätzlich einen fünf-Prozent-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen beantragen. Dazu gesellt sich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Weitere 30 Prozent einkommensabhängige Förderung gibt es für Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent Förderung möglich. Der Geldbetrag ist jedoch auf maximal 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gleichkommt. Der Antrag auf die Förderungen ist bei der KfW zu stellen.

KfW-Kredit oder Steuerermäßigungen

Liegt eine KfW-Zusage für eine Förderung oder ein BAFA-Bescheid vor, kann als Ergänzung ein zinsgünstiger Kredit für zehn Jahre bis zu einer Summe von 120.000 Euro für den Heizungstausch und andere energieeffiziente Maßnahmen beantragt werden. Die Voraussetzungen sind ein selbstbewohntes Eigenheim und ein maximales Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro. Manche Bundesländer und Kommunen bieten darüber hinaus noch eigene Förderprogramme von bis zu 2.000 Euro an.

„Alternativ zur KfW-Förderung kann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent genutzt werden“, darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Für Eigenheimnutzer, deren Haus älter als zehn Jahre alt ist, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaffungskosten werden dabei auf drei Jahre verteilt. Vorausgesetzt wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Die Kosten für eine Energieberatung sind zur Hälfte und sofort absetzbar.

Alt gegen neu: Was spricht dafür, was dagegen?

Die Möglichkeiten klimafreundlich zu heizen, sind mit verschiedenen Wärmepumpen, Pelletheizung, Solarthermie, Hybridheizungen und H2-ready-Heizungen mannigfaltig. Die Wahl der richtigen Heizung hängt von den Umbaumöglichkeiten im Gebäude und den Anschaffungskosten ab, über die ein Fachmann Auskunft erteilen kann. Es ist zudem sinnvoll, die energetische Situation des Hauses insgesamt überprüfen zu lassen, denn manchmal sind andere energetische Maßnahmen, wie eine bessere Dämmung, sinnvoller.

Weiterhin sollten die Pläne der Kommune bezüglich eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz in Betracht gezogen werden. Es macht Sinn nachzufragen, ob und wann das im betroffenen Stadtviertel möglich sein könnte. Damit erhalten Hauseigentümer die Gewissheit, ob sie auf eine eigene Lösung setzen müssen. In Großstädten müssen die kommunalen Pläne jedoch erst ab Mitte 2026 und in kleineren Städten ab Mitte 2028 vorliegen.

Die steigenden Preise für Energiekosten werden alljährlich den Druck erhöhen, die Heizung auszutauschen. Angesichts der CO2-Preis-Entwicklung und der einmalig hohen Förderquoten, bieten modernere Heizsysteme langfristig wirtschaftliche Vorteile. Eine Wärmepumpe z.B. senkt die Heizkosten im Vergleich zu einer Erdgas- oder Ölheizung im Schnitt um 30 bis 45 Prozent und bietet einen drei- bis fünffachen höheren Wirkungsgrad. Zudem fördern die neuen Technologien die Unabhängigkeit vom Energiemarkt. Ab 2027 müssen auch Privatpersonen CO2-Emissionszertifikate kaufen, wenn sie mit fossilen Brennstoffen heizen. Die Kosten hängen vom eigenen CO2-Ausstoß und der Anzahl der verfügbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsläufig immer weiter steigen.

Wenn die Heizung schon sehr alt ist oder Probleme macht, sollten die derzeitigen Förderungen auf jeden Fall mitgenommen werden. Eine Planungssicherheit besteht bis zum Ende des Jahres, daher sollte schnell gehandelt werden. Aufgrund der Zuschüsse sind die Unterschiede bei den Anschaffungskosten geringfügiger geworden, so dass auch über einen Austausch einer noch gut laufenden Heizung nachgedacht werden sollte. Der Umstieg auf nachhaltigere Energiequellen ist in vollem Gange und spätestens ab 2045 ist der Betrieb einer Heizung mit fossilen Energieträgern dann verboten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis eine effizientere und wirtschaftlichere Heizung ins Haus einziehen wird.

www.steuertipps.de (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Bildquelle: Jan/stock.adobe.com

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