Donnerstag, September 4, 2025

„Muss ich Liebe am Arbeitsplatz anmelden?“ Compliance und Leitkultur im Unternehmen – Schutz der Privatsphäre

Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind kein Tabu, werfen aber wichtige Fragen auf: Gibt es eine Pflicht zur Offenlegung? Welche Rolle spielen Arbeitsrecht

Bild„Als Compliance-Expertin werde ich oft gefragt, ob Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz – insbesondere in deutschen Aktiengesellschaften – erlaubt sind und ob es eine Pflicht zur Offenlegung gibt. Die Antwort ist differenziert: Liebesbeziehungen sind grundsätzlich nicht verboten, können jedoch erhebliche Risiken bergen. Entscheidend sind ein wirkungsvolles Compliance Management System (CMS), ein klar formulierter Verhaltenskodex und die konsequente Durchführung von Compliance Schulungen.

Rechtliche Grundlagen: Keine generelle Offenlegungspflicht
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine private Liebesbeziehung am Arbeitsplatz offen zu legen. Beschäftigte genießen den Schutz der Privatsphäre (Art. 1 und 2 GG) und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Arbeitgeber dürfen also nicht pauschal verlangen, dass alle Beziehungen gemeldet werden.

Allerdings kann eine Offenlegungspflicht entstehen, wenn durch die Beziehung ein Interessenkonflikt oder eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) droht. Besonders heikel sind Konstellationen, in denen eine Führungskraft eine Beziehung zu einer direkt unterstellten Person eingeht. Beispiel: Eine Führungskraft in einer Beziehung zu einer betroffenen Mitarbeiterin könnte Entscheidungen über Gehalt, Beförderung oder Projekte beeinflussen – selbst bei professioneller Haltung.

Compliance Management System und Verhaltenskodex
Ein wirksames Compliance Management System (CMS) sorgt für klare Strukturen. Viele Aktiengesellschaften integrieren in ihrem Verhaltenskodex verbindliche Regeln zum Umgang mit Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz – insbesondere bei hierarchischen Abhängigkeiten:

Meldepflicht bei Beziehungen in direkter Berichtslinie

Anpassung von Zuständigkeiten oder Versetzungen, um Neutralität sicherzustellen

Transparenzpflicht, um das Vertrauen der Kolleg:innen zu schützen

Solche Regelungen sind arbeitsrechtlich zulässig, sofern sie verhältnismäßig sind und nur dort greifen, wo echte Risiken bestehen.

Compliance Schulungen als Prävention
Konflikte entstehen selten aus Beziehungen selbst, sondern aus deren Verschweigen. Compliance Schulungen sind essenziell: Sie sensibilisieren Führungskräfte und Mitarbeitende für potenzielle Interessenkonflikte, illustrieren anhand von Fallbeispielen angemessenes Verhalten und helfen, Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Praxisbeispiele aus der Wirtschaft
Nestlé – CEO entlassen wegen nicht offengelegter Beziehung

Der Schweizer Konzern Nestlé entließ im September 2025 seinen CEO Laurent Freixe, nachdem eine Untersuchung – angestoßen durch anonyme Hinweise via „Speak Up“-Hotline – eine nicht offengelegte romantische Beziehung zu einer Mitarbeiterin bestätigte. Dies stellte einen klaren Verstoß gegen den Verhaltenskodex und die Code of Conduct dar, weshalb Freixe ohne Abfindung abgesetzt wurde .

McDonald’s – CEO wegen Verstoß gegen Beziehungsrichtlinie entlassen

Im November 2019 wurde Steve Easterbrook, CEO von McDonald’s, entlassen. Er hatte gegen die Unternehmensrichtlinie verstoßen, die Beziehungen mit direkten oder indirekten Untergebenen untersagt. Die Entscheidung erfolgte aufgrund „fehlender Professionalität“ trotz Einwilligung der beteiligten Person.

Diese beiden Beispiele belegen deutlich: Nicht die Beziehung selbst, sondern fehlende Transparenz bzw. Verstöße gegen interne Regeln haben gravierende berufliche und reputative Konsequenzen.

Sind Liebesbeziehungen in Unternehmen meldepflichtig?- Gerichtliche Einschätzung
Deutsche Arbeitsgerichte betonen: Private Beziehungen sind grundsätzlich geschützt. Eingriffe des Arbeitgebers sind nur zulässig, wenn betriebliche Interessen berührt sind – etwa durch Machtgefälle oder potenzielle Beeinflussung. Eine generelle Offenlegungspflicht wäre unzulässig. Wohl aber ist eine spezifische Offenlegungspflicht in Fällen, in denen Interessenkonflikte zu erwarten sind, rechtlich vertretbar.

Fazit: Transparenz als Schlüssel zur Compliance
Keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Beziehungen.

Unternehmen können jedoch im Verhaltenskodex Meldepflichten definieren – besonders bei hierarchischen Verhältnissen.

Compliance Schulungen sind zentral, um Mitarbeitende über Regeln zu informieren und zu sensibilisieren.

Meine Empfehlung als Compliance-Expertin: Beziehungen am Arbeitsplatz sollten nicht tabuisiert, sondern offen, professionell und im Rahmen eines gut strukturierten CMS geregelt werden. Nur so lassen sich Interessenkonflikte, Reputationsschäden und rechtliche Risiken wirksam vermeiden.“

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