„Nestlé Boss wegen Liebesaffäre entlassen – Liebe versus Compliance – Kann denn Liebe Sünde sein?
Nestlé entlässt CEO: Zwischen Unternehmensinteresse und Persönlichkeitsrecht
Ein prominenter Fall: Laurent Freixe muss gehen
Die überraschende Entlassung des Nestlé-CEOs Laurent Freixe hat in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt. Der Manager war über 35 Jahre für Nestlé tätig, zuletzt als CEO seit September 2024. Nun musste er sein Amt räumen, weil er eine nicht offengelegte Beziehung zu einer direkt unterstellten Mitarbeiterin einging. Der Konzern wertete dies als klaren Verstoß gegen den internen Verhaltenskodex – und zog die Konsequenz.
Der Verhaltenskodex als verbindlicher Rahmen
Als Expertin für Compliance-Schulungen und E-Learnings betone ich regelmäßig: Ein Verhaltenskodex ist nicht bloß ein formales Dokument. Er ist das Fundament eines funktionierenden Compliance Management Systems (CMS). Darin wird verbindlich festgelegt, welches Verhalten Mitarbeitende – und gerade Führungskräfte – zeigen müssen, um Interessenkonflikte, Korruption und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Führungskräfte haben hier eine besondere Verantwortung. Sie repräsentieren das Unternehmen nach innen und außen, ihr Verhalten prägt die Unternehmenskultur. Ein Bruch des Kodex durch den CEO wiegt daher besonders schwer.
Liebe am Arbeitsplatz – Kündigungsgrund oder Privatsache?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist der Fall differenziert zu betrachten. Private Beziehungen fallen grundsätzlich unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist. Eine Liebesbeziehung ist damit zunächst Privatsache.
Doch: Wenn ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht – wie im Fall einer Beziehung zwischen Vorgesetztem und direkt unterstellter Mitarbeiterin – kann dies erhebliche Auswirkungen auf das Vertrauen, die Unabhängigkeit von Entscheidungen und den Betriebsfrieden haben. Ein solcher Verstoß gegen den Kodex kann deshalb auch einen rechtlich relevanten Kündigungsgrund darstellen.
Kodex und Konsequenz: Wann eine Kündigung gerechtfertigt ist
Die entscheidende juristische Frage lautet: Hat der Verstoß unmittelbare Relevanz für die geschäftliche Tätigkeit und das Vertrauensverhältnis?
Pro Kündigung: Das Unternehmen muss Integrität und Glaubwürdigkeit wahren. Ein Compliance-Bruch auf höchster Ebene kann den Konzern und seine Reputation massiv schädigen.
Contra Kündigung: Eine rein private Beziehung ohne Bezug zu geschäftlichen Interessen darf nicht zur Kündigung führen. Hier schützt das Grundgesetz die Privatsphäre der Beschäftigten.
Es bleibt also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall zwischen Unternehmensinteresse und Persönlichkeitsrechten.
Compliance in deutschen Unternehmen – ein wachsender Trend
Der Fall zeigt auch, dass Compliance nicht nur ein Thema für internationale Konzerne ist. In Deutschland gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung:
Deutsche Unternehmen – ob DAX-Konzern oder Mittelstand – entwickeln zunehmend eigene Compliance Management Systeme, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
Besonders in sensiblen Branchen wie Finanzen, Gesundheitswesen oder öffentliche Verwaltung gilt Compliance heute als unverzichtbarer Bestandteil guter Unternehmensführung.
Compliance ist damit längst nicht mehr nur eine „Pflichtübung“, sondern entwickelt sich zu einem Wettbewerbs- und Vertrauensfaktor. Unternehmen, die klare Kodizes implementieren und diese konsequent leben, stärken nicht nur ihre Rechtssicherheit, sondern auch ihre Reputation bei Mitarbeitenden, Kunden und Investoren.
Fazit: Ein Balanceakt zwischen Regel und Recht
Der Fall Freixe verdeutlicht, dass Compliance und Grundrechte stets in Spannung stehen. Ob eine Kündigung letztlich rechtmäßig ist, hängt von den konkreten Umständen ab – und von der Frage, ob das Vertrauen zwischen Unternehmen und Führungskraft irreparabel verletzt wurde.
Für Unternehmen gilt: Ein Verhaltenskodex darf kein Papiertiger sein. Er muss gelebt, kommuniziert und konsequent angewendet werden. Für Führungskräfte gilt: Wer ihn akzeptiert, übernimmt Verantwortung – und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn er ihn verletzt.
Autorin Nicole Biermann-Wehmeyer – Juristin, Dozentin, Compliance Officer, TV-Expertin
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