Dienstag, August 12, 2025

Singapur: RA Henning Schwarzkopf unterstützt deutsche Mittelständler bei Unternehmensgründung in Asien

Singapur bietet deutschen Mittelständlern ideale Bedingungen für Expansion. RA Henning Schwarzkopf begleitet Firmen mit internationaler Erfahrung bei jedem Schritt zum erfolgreichen Markteintritt.

BildImmer mehr deutsche Mittelständler nutzen Singapur als Sprungbrett in den asiatischen Markt. Der Stadtstaat gilt als politisch stabil, wirtschaftlich dynamisch und international bestens vernetzt – ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die ihre Präsenz in Südostasien ausbauen wollen.

Singapur – idealer Standort für deutsche Mittelständler

Singapur bietet deutschen Unternehmen eine Kombination aus wirtschaftlicher Sicherheit, hervorragender Infrastruktur und einem unternehmensfreundlichen Steuerumfeld. Der Zugang zu den Wachstumsmärkten der ASEAN-Region, darunter Indonesien, Malaysia, Thailand und Vietnam, macht den Standort besonders attraktiv.

Die Private Limited Company (Pte Ltd) ist die bevorzugte Rechtsform für ausländische Investoren. Sie bietet eine klare Haftungsbeschränkung, kann vollständig in ausländischem Besitz sein und erfordert lediglich ein Stammkapital von 1 SGD. Diese Flexibilität in Verbindung mit einer effizienten Verwaltung macht die Unternehmensgründung vergleichsweise unkompliziert.

Schritte zur erfolgreichen Unternehmensgründung

Namensprüfung und -reservierung – Der Firmenname muss bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA) genehmigt und reserviert werden.

Bestellung eines lokalen Direktors – Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens ein in Singapur ansässiger Direktor (Staatsbürger, Permanent Resident oder Inhaber eines gültigen Arbeitstitels).

Ernennung eines Company Secretary – Innerhalb von sechs Monaten muss ein qualifizierter Company Secretary benannt werden, der für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich ist.

Angabe einer registrierten Adresse – Erforderlich ist eine physische Adresse in Singapur; Postfächer sind nicht zulässig.

Festlegung des Stammkapitals – Mindestbetrag: 1 SGD; eine Erhöhung ist jederzeit möglich.

Steuerliche Vorteile und rechtliche Sicherheit

Singapur erhebt einen Körperschaftsteuersatz von nur 17 %. Für neu gegründete Unternehmen gibt es in den ersten drei Jahren großzügige Steuerbefreiungen, um die Startphase zu erleichtern. Hinzu kommen weitere steuerliche Anreize für bestimmte Branchen wie Technologie, Forschung & Entwicklung und nachhaltige Energie.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Singapur bietet deutschen Firmen zusätzliche Sicherheit, da es verhindert, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Darüber hinaus gibt es keine Kapitalertragsteuer und keine Steuer auf ausgeschüttete Dividenden.

Arbeitsrecht und Visa – wichtige Rahmenbedingungen

Für die Beschäftigung von Fachkräften gelten die Bestimmungen des „Employment Act 1968“. Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter nach Singapur entsenden, müssen frühzeitig Visa wie den Employment Pass (EP), den S Passoder den EntrePass für Gründer beantragen. Die Einhaltung der Vorschriften des Ministry of Manpower (MOM) ist entscheidend, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Lokale Expertise als Erfolgsfaktor

„Die Unternehmensgründung in Singapur ist formal einfach, aber für langfristigen Erfolg müssen deutsche Unternehmen rechtliche, steuerliche und kulturelle Besonderheiten verstehen und beachten“, erklärt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf aus Hamburg.

Schwarzkopf hat in Deutschland, den USA, Hongkong, Singapur, Südostasien und Südfrankreich gearbeitet. Mit seiner umfassenden internationalen Erfahrung unterstützt er deutsche Mittelständler von der strategischen Planung über die rechtliche Umsetzung bis hin zur Compliance-Begleitung. Oft arbeitet er eng mit lokalen Partnerkanzleien, Steuerberatern und Behörden in Singapur zusammen, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.

„Gerade im Mittelstand fehlt oft die Zeit, um sich intensiv mit den lokalen Formalitäten zu befassen. Hier kann die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und schneller erfolgreich zu werden“, so Schwarzkopf.

Fazit

Für deutsche Mittelständler ist Singapur mehr als nur ein weiterer Auslandsstandort – es ist ein strategischer Zugang zu einem der dynamischsten Wirtschaftsräume der Welt. Wer die Chance jetzt nutzt, kann sich frühzeitig Wettbewerbsvorteile sichern. Mit erfahrenen Partnern wie Henning Schwarzkopf lassen sich die Chancen maximieren und die Risiken minimieren.

Über Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt mit langjähriger internationaler Erfahrung in Europa, den USA und Asien. Er berät Unternehmen bei grenzüberschreitenden Projekten, mit Fokus auf Asien und Südostasien, und begleitet Mandanten bei der strategischen Markterschließung sowie bei der operativen Umsetzung von Geschäftsaktivitäten im Ausland.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 (0) 40 32 43 33
web ..: https://www.schwarzkopf-law.com
email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.com

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren sowohl in Hamburg als auch in Südostasien oals Rechtsanwalt tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Gesellschaftsgründungen und unterstützt sie bei allen damit verbundenen juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Singapur, Mainland China und Hongkong verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg

fon ..: +49 (0) 40 32 43 33
email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.com

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