Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. warnt vor schweren und teuren Skiunfällen und rät, vor dem Winterurlaub den Versicherungsschutz zu prüfen.
06.02.2026. Der Februar bietet, besonders in den Faschingsferien, ideale Bedingungen für den Skiurlaub. Doch viele Ski-Begeisterte verunglücken beim Wintersport, teilweise schwer und mit weiteren Folgen. Zudem drohen nach Unfällen Schadenersatzforderungen oder Verdienstausfälle. Nicht jeder kann das finanziell stemmen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Die Empfehlung der GVI lautet: vor Skiurlaub Versicherungsschutz überprüfen. Tipp: Schneeketten und Eiskratzer, Decken und Schaufel nicht vergessen!
Zahlreiche Skiunfälle ereignen sich jedes Jahr beim Wintersport auf den Pisten, die für die Verunfallten meist mit hohen finanziellen Belastungen verbunden sind. Hier helfen die richtigen Versicherungen, den finanziellen Schaden abzufedern. Die klassischen Verletzungen beim Wintersport sind Prellungen, Beinbrüche und Knieverletzungen. Doch nicht zuletzt wegen der hohen Geschwindigkeiten und der vielen Skifahrer auf den Pisten kommt es immer häufiger zu schweren Kopf- und Rückenverletzungen.
Unfälle im Wintersport können zu Querschnittslähmungen, Hirnschäden, Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall zum Tod führen. „Eine private Unfallversicherung bietet Schutz nach einem Skiunfall“, empfiehlt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Die Grundversicherungssumme sollte bei mindestens 150.000 Euro liegen, mit einer Progression von 350 Prozent und Bergungskosten von mindestens 10.000 Euro“, so der Experte. Eine Auslandskrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte empfehlenswert. Eine Risikolebensversicherung bietet eine gute Absicherung für die Hinterbliebenen. Für das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Zu den wichtigen Versicherungen im Wintersport gehört auch die Privathaftpflichtversicherung. Wer für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Ansprüche Dritter können den eigenen finanziellen Ruin bedeuten. „Deshalb sollte man eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro abschließen“, so Jürgen Buck. Auf den Pisten in Italien und Südtirol ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht. Es empfiehlt sich, einen Nachweis mitzuführen.
Mehr Informationen zum Thema „Wintersport und Versicherungen“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
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