Definition & Pflichten
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, erklärt, dass das Transparenzregister ein zentrales Instrument der EU und der BRD zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus ist. Die Meldung an das Transparenzregister ist für viele Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Bußgelder.
Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister dient der Prävention von Geldwäsche und Terrorismus. Es zielt darauf ab, Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu schaffen, die unmittelbar oder mittelbar eine signifikante Kontrolle ausüben.
Wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder natürliche Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§ 3 Absatz 1 GwG).
Nach § 3 Absatz 2 GwG zählen natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar
– mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten,
– mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren oder
– auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben,
zu den wirtschaftlich Berechtigten.
Gesetzliche Grundlage
Die Einführung des Transparenzregisters basiert auf der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie.
Meldepflichten
Alle Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert an das Transparenzregister melden.
„Auch Unternehmen des Privatrechts sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen. Die Angaben müssen den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes entsprechen. Bei Beauftragten, die mit den Regelungen des Gesetzes nicht vertraut sind, kann dies leicht zu Fehleinträgen führen. Jede Veränderung der meldepflichtigen Angaben des wirtschaftlich Berechtigten ist unverzüglich zu melden“, erläutert Steuerberater Roland Franz.
Bußgeld(er)
Das Bundesverwaltungsamt ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Der Bußgeldrahmen für einfache Verstöße reicht bis 150.000 Euro. Schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße können mit bis zu einer Million Euro geahndet werden, in besonderen Fällen mit bis zu fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Prozent vom Gesamtumsatz des Vorjahres. „Bei fahrlässigen beziehungsweise leichtfertigen Verstößen wird der allgemeine Rahmen gemäß § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) lediglich bis zur Hälfte des möglichen Höchstbetrages ausgenutzt. Das konkrete Bußgeld ist eine Ermessensentscheidung und richtet sich nach bestimmten Multiplikationen, wie etwa danach, ob ein leichtfertiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen werden berücksichtigt“, informiert Steuerberater Roland Franz.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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