Der Freistaat Bayern hat in einer Pressemitteilung vom 5. September bekannt gegeben, dass er die Steuersoftware ELSTER zu einer App-Version als vorausgefüllte Steuererklärung für Bund und Länder weiterentwickeln möchte. Der bundesweite Einsatz könne schon 2026 beginnen. Damit gewinnt die Debatte um Bürokratieabbau im Steuerbereich an Tempo. Auf den ersten Blick klingt das Pilotprojekt „Steuererklärung per App mit einem Klick“ sehr verbraucherfreundlich. Doch die scheinbar simple Steuererklärung mit einem Klick hat ihre Grenzen, nämlich wenn es um die Steuervorteile der Steuerpflichtigen geht.
Das Finanzamt macht die Steuer
Die Idee der vorausgefüllten Steuererklärung ist nicht neu und wurde schon in mehreren Pilotprojekten in verschiedenen Bundesländern mit eng gefassten Zielgruppen wie Rentnern getestet. Derzeit läuft in Hessen ein Projekt, mit der Zielgruppe Alleinstehende. Bereits jetzt können dem Finanzamt vorliegende Steuerdaten mit ELSTER oder bestimmten Anwendungen digital übernommen werden. Dies ist für Steuerpflichtige komfortabel und spart Zeit. Anstatt die Daten selbst noch einmal abzutippen, müssen sie lediglich auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden, da der Steuerzahler die Korrektheit der Daten verantwortet.
Nun gehen die Finanzbehörden einen Schritt weiter. Anstatt die Daten vom Steuererklärenden abrufen zu lassen, werden sie automatisch in die Steuererklärung eingefügt und ein digitaler Vorschlag für die Steuererklärung am Handy erstellt. Enthalten sein sollen Daten wie die Einkünfte von Angestellten, deren Lohnsteuerabzug, die Abzüge der Kranken- und Pflegekassen sowie der Rentenversicherung, die Lohnersatzleistungen des Staates sowie Informationen zu Riester- und Rürup-Verträgen. Per Knopfdruck soll man dann sein Einverständnis zur vorgeschlagenen Steuererklärung erteilen und erhält schließlich seinen Steuerbescheid. Doch wer voreilig zustimmt, riskiert Steuernachteile.
Bequeme Lösung mit Einbußen
Klar, das Finanzamt kann mit all den vorliegenden Daten einen Großteil der Steuererklärung automatisiert selbst erstellen. Warum sollten sich Verbraucher noch bemühen? „Die Steuererklärung bietet für viele Steuerpflichtige die Chance, Geld vom Staat zurückzuholen. Diese sollte man sich nicht entgehen lassen. Denn viele Daten kennt das Finanzamt nicht“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Individuelle Ausgaben beispielsweise für Beruf, Heim und Kinder kennt nur der Steuerpflichtige selbst. Diese würden bei dem technischen Ansatz nicht berücksichtigt und damit laufen Steuerpflichtige Gefahr, zu viel Steuern zu zahlen.
Bei der schnellen Steuererklärung per Klick sollte man es also nicht belassen. Das würde für viele private Haushalte bedeuten, dass sie auf Geld verzichten, das ihnen zusteht. Die Finanzbehörden hingegen würde es personell entlasten und mehr Geld in die öffentlichen Kassen spülen. „Moderne digitale Lösungen, die das Leben erleichtern, sind grundsätzlich erstrebenswert und zu begrüßen. Gerade im Steuerbereich kann vieles vereinfacht und bürgerfreundlicher werden. Doch die innovativen Ansätze dürfen nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen“, so Gerauer weiter.
Steuermindernde Angaben bleiben außen vor
Die Steuererklärung per Klick kann also nur die Vorstufe sein, um die Steuererklärung zu erleichtern. Darauf aufbauend macht es Sinn, eigene Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der App individuell zu ergänzen. Erst die Befüllung mit Daten durch Steuerpflichtige ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Steuerangelegenheiten. Dies soll laut Vorankündigung auch möglich sein. Fraglich ist nur, wie viele diese Möglichkeit nutzen werden, denn die zumeist lästige Steuererklärung im Handumdrehen mit einem Klick abzuschließen, mag verführerisch sein.
Doch was passiert, wenn man der schnellen Steuererklärung zustimmt und später seine Meinung noch ändert. Ist eine nachträgliche Ergänzung vorgesehen? Nach Auskunft des bayerischen Staatsministeriums sollen Änderung vor dem Absenden möglich sein. Nach Eingang des Steuerbescheids gelten dann die üblichen Fristen. Die Einspruchsfrist endet grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Danach ist der Steuerbescheid rechtskräftig und nichts geht mehr. Daher ist es unerlässlich, dass die App gesetzliche Fristen und Rechtsfolgen transparent vor dem Absenden der Zustimmung kommuniziert.
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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