Mittwoch, Oktober 8, 2025

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Kollision mit Bus beim Wenden +++
Kommt es zur Kollision zwischen einem Linienbus, der bei Rot mit leicht erhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich einfährt, und einem Pkw, welcher nach einem Gelblichtverstoß eine Linksabbiegespur zu einem Wendemanöver nutzt, ist eine Haftungsverteilung von vier Fünftel zulasten des Busfahrers und ein Fünftel zulasten des Pkw angemessen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 3 B 674/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG F. a. M. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/kollision-zwischen-bus-nach-rotlichtverstoss-und-wendemanoever-durchfuehrendem-pkw).

+++ Kaffeeholen als Arbeitsunfall +++
Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_09_24_B_02_U_11_23_R.html).

+++ Umrempeln und Anspringen ist nicht das Gleiche +++
Ein fremder Hund brachte eine Hundebesitzerin zu Fall, als er auf ihren Hund „losgehen“ wollte und die Frau dabei anrempelte. Daraufhin ordnete die Behörde einen Leinen- und Maulkorbzwang an. Doch diese Anordnung kippte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach Auskunft der ARAG Experten. Denn „Anrempeln“ und „Anspringen“ seien grundverschieden. Die Frau habe nun mal im Weg ge-standen. Die vorläufige Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges gegen einen Hund, der eine Frau nur „angerempelt“ hatte, habe damit keinen Bestand, so das Gericht. Es fehle an einem gezielten Zuspringen (Az.: 19 L 237/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gelsenkirchen (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2025/19_L_237_25_Beschluss_20250522.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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+49 4349 – 22 80 26
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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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